Professionelle Beratung rund um das Thema Energieverbrauch eines Hauses:
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht". Ein Energieausweis ist Pflicht bei allen Neubauten, bei Vermietung und Verkauf sowie bei großen öffentlichen Gebäuden. Je nach Alter, Größe und Nutzung des Gebäudes ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis notwendig.
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.